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D. Buske
Anmeldedatum: 16.07.2009 Beiträge: 85
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Verfasst am: 14.12.2009 11:33 Titel: Betriebliches Eingliederungsmanagement |
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Betriebliches Eingliederungsmanagement - so heisst das Zauberwort der Zukunft.
Was verbirgt sich dahinter?
Bislang war es bei der Bundespolizei nicht einheitlich geregelt, ab welchem Zeitpunkt jemand als "dauererkrankt" gilt, was die Folgen für ihn/ sie persönlich waren (zumeist die leidige Untersuchung auf PDU) und wie sich die Eingliederung überhaupt regelt. Außerdem war die Praxis fragwürdig, dass bei Direktionen und Präsidien Daten dazu abgefragt und gespeichert wurden, ohne dass es dazu eine einschlägige Rechtsvorschrift gegeben hätte.
Nun soll jeder in der Bundespolizei nach 6 Wochen die Gelegenheit bekommen, auf freiwilliger Basis vor einem Gremium (Intergraitonsteam) Angaben zu seiner Erkrankung und Verlauf und Absichten der Wiedereingliederung zu machen. Das willkürliche Vorladen vor den Arbeits- und/oder Sozialmedizinischen Dienst soll dadurch entfallen.
Dies alles soll in Dienstvereinbarungen noch genauer geregelt werden, so dass darüber noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.
Nach meinem Dafürhalten wird aber dieses Regularium für bessere und sensibleren Umgang mit Langzeiterkrankten führen, wenn das Ziel tatsächlich die Wiedereingliederung ist und nicht (wie in der Vergangenheit so geschehen) der Eindruck entsteht, damit überflüssigen Ballast abzuwerfen - gemeint sind damit Langzeiterkrankte.
Werde euch hier über den Fortgang auf dem Laufenden halten.
Gruss Detlef |
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Offi Moderator

Anmeldedatum: 03.09.2005 Beiträge: 178
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Verfasst am: 22.12.2009 14:08 Titel: |
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@ Buske
Vielen Dank für Deinen Beitrag - und auch ganz besonders für Dein Engagement in unserem DPolG-Forum.
Über das Betriebliche Eingliederungsmanagement wurde schon viel geredet und doch weiß kaum jemand, was sich dahinter verbirgt.
Schön, wenn Du hier etwas Licht ins Dunkel bringst.
Für gefährlich halten ich es, wenn der "Dauererkrankte" - auch wenn es auf freiwilliger Basis geschehen soll - vor einem Gremium (Intergraitonsteam) Angaben zu seiner Erkrankung und Verlauf macht.
Ich denke die Krankheitsgeschichte eines jeden erkrankten Kollegen/in sollte nicht vor einem Gremium "bekannt gemacht werden", sondern alleine der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. _________________
ffi |
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D. Buske
Anmeldedatum: 16.07.2009 Beiträge: 85
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Verfasst am: 04.01.2010 08:47 Titel: |
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| Offi hat Folgendes geschrieben: | @ Buske
Ich denke die Krankheitsgeschichte eines jeden erkrankten Kollegen/in sollte nicht vor einem Gremium "bekannt gemacht werden", sondern alleine der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. |
Das soll wohl so auch geschehen, das Gremium kümmert sich nicht um Details, die mit der Krankheit selbst zu tun haben, sondern um den Erkrankten als Menschen. Wie steht es um ihn, welche Perspektiven hat er/ sie sich selbst vorgestellt. Es geht dabei wohl eher um den Aspekt des Kümmerns, des nicht Vergessen werdens und darum, dass man begleitet wird und nicht wahllos in das altbekannte PDU-verfahren geschickt wird.
Warten wir es ab, wie sich das Ganze entwicklen wird.
Gruss |
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Offi Moderator

Anmeldedatum: 03.09.2005 Beiträge: 178
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Verfasst am: 04.01.2010 09:28 Titel: |
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Es fängt ja schon mit dem "normalen" Rückkehrgespräch nach einer (länger andauernden) Krankheit an - zumindest in unserer Dienststelle wird davon so gut wie nie Gebrauch gemacht.
Doch auch dies ist letztendlich schon eine Vorstufe zum betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Es bleibt also spannend, wie sich das betriebliche Eingliederungsmanagement durchsetzen und in welcher Art und Weise dies durchgeführt wird.
Prinzipiell finde ich es gut, dass sich der Dienstherr endlich mal um seine kranken PVB kümmert. _________________
ffi |
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